Die nächste Kommunalwahl in NRW findet am Sonntag den 13. September 2020 statt. Ist noch lange hin, kann man denken. Für die politischen Parteien gibt es allerdings einiges inhaltlich und organisatorisch vor-zubereiten, so dass die Zeit am Ende doch knapp werden kann. Deshalb wollen wir Grünen in Dorsten jetzt mit den Vorbereitungen anfangen und hoffen auf Eure Unterstützung.
Wir brauchen Euch alle, um den aktuellen Schwung für unsere Themen in Wählerstimmen umzumünzen und letztendlich auch parlamentarisch unsere Forderungen durch- und umsetzen zu können.
Auch wenn aufgrund der großen Herausforderungen des Klimawandels der Eindruck entstehen könnte, dass ein gutes Wahlergebnis für die Grünen ein Selbstläufer ist, so mussten wir in der Vergangenheit schon häufiger zu Kenntnis nehmen, dass die Halbwertszeit von Themen relativ kurz sein kann.
Was gibt es also als nächstes zu tun?
– Aufstellen der 22 Direktkandidaten*innen für die Wahlkreise
– Aufstellen der 20 Kandidaten*innen für die Reserveliste
– Die Frage einer eigenen Bürgermeisterkandidat*in klären
In Dorsten gibt es 22 Wahlbezirke und 44 Ratssitze. Für die 22 Wahlbezirke benötigen wir eine entspre-chende Anzahl von Direktkandidaten*innen. Bei einem denkbaren Wahlergebnis von z.B. 25% bekämen wir 11 Sitze, die in der Regel über die Reserveliste abgedeckt werden.
Wenn Ihr Interesse an einer Kandidatur für einen Wahlkreis und/oder für die Reserveliste habt, schreibt uns bitte bis zum 20.11.2019 eine Mail an rat2020@gruene.stadtdorsten.de (temporäre Email-Adresse). Bitte gebt auch an, in welchem Wahlbezirk https://www.dorsten.de/verwaltung/Politik/Wahlbezirksein-teilung%20Plan.pdf oder welchem Stadtteil Ihr kandidieren wollt.
Auf der für den 15.02.2020 geplanten Mitgliederversammlung werden die Kandidaten*innen gewählt und ist die Frage einer eigenen Bürgermeisterkandidat*in für die Grünen in Dorsten zu entscheiden.
Darüber hinaus werden wir ein Wahlkampfteam bilden, welches im wesentlichem die inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen zur Wahl übernimmt. Hierzu gehört u.a. auch die Erarbeitung des Wahlprogramms.
Wir hoffen, bald etwas von Euch zu hören oder Euch zu sehen.
Infos aus dem NRW-Kommunalwahlgesetz:
Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Haupt-wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.
Jeder Wahlvorschlag muss Familienname, Vorname, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Staats-angehörigkeit sowie bei Parteien oder Wählergruppen deren Namen oder Bezeichnung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, angeben.
Für die Reserveliste können nur Bewerber benannt werden, die für eine Partei oder für eine Wähler-gruppe auftreten.
Auf der Reserveliste kann vorgesehen werden, dass ein Bewerber, unbeschadet der Reihenfolge im Übri-gen, Ersatzbewerber für einen im Wahlbezirk oder für einen auf einer Reserveliste aufgestellten Bewerber sein soll.
Als Bewerber einer Partei oder einer Wählergruppe kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung im Wahlgebiet hierzu gewählt worden ist.
Die Bewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlungen sind in geheimer Wahl zu wählen. Ent-sprechendes gilt für die Festlegung der Reihenfolge der Bewerber auf der Reserveliste und für die Bestim-mung der Ersatzbewerber. Stimmberechtigt ist nur, wer am Tage des Zusammentritts der Versammlung im Wahlgebiet wahlberechtigt ist. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsbe-rechtigt. Den Bewerbern und Ersatzbewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Ver-sammlung in angemessener Zeit vorzustellen
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