In der vergangenen Sitzung des⠀Umwelt- und Planungsausschusses war erneut das Thema der Schottergärten auf der⠀Tagesordnung. Die Fraktion feat. Die Linke hatte hierzu schon im Sommer einen⠀Antrag eingebracht, mit dem die Verwaltung zu ordnungsbehördlichem Einschreiten⠀gegenüber Eigentümern von Schottergärten aufgefordert werden sollte.⠀⠀⠀⠀
Zur Einordnung: Unabhängig von ästhetischen Gesichtspunkten verstoßen die⠀ökologisch katastrophalen Schottergärten nach nahezu einhelliger Auffassung⠀gegen § 8 der Landesbauordnung. ⠀⠀⠀⠀
Wir haben uns bereits im Sommer, als das Thema im Bauausschuss diskutiert⠀wurde, im Wesentlichen dem Vorschlag der Fraktion feat. Die Linke⠀angeschlossen. Uns geht es dabei nicht darum, die Bürger*innen mit Bußgeldern⠀zu überziehen, sondern darum, dass die Stadtverwaltung die Eigentümer*innen⠀deutlich und bestimmt auf den rechtswidrigen Zustand hinweist und unter Setzung⠀einer angemessenen Frist zur Beseitigung auffordert. Dies kann und soll gerne⠀von einer entsprechenden Informationskampagne und Beratung begleitet werden.⠀⠀⠀⠀
Die CDU-Fraktion tat sich mit dem⠀Antrag sichtlich schwer und stellte vor allem den hohen Aufwand als Gegenargument⠀heraus. Dieses vermeintliche Totschlag-Argument fällt der CDU allerdings⠀erstaunlich selten ein, wenn es um die Beseitigung anderer rechtswidriger Zustände⠀oder um ihre Herzensprojekte geht.
Der Gipfel war dann allerdings der⠀Vorschlag, den Antrag in den Bauausschuss zu verweisen.
Hier nochmal für die CDU: Da kam er gerade her! ⠀⠀
Auch die Stadtverwaltung betonte⠀den aus ihrer Sicht nicht zu stemmenden Aufwand.
Für sie ist Nichtstun wohl der⠀Königsweg, denn auf der einen Seite hatte Bürgermeister Tobias Stockhoff noch⠀
vor der Kommunalwahl im letzten Jahr auf den Vorschlag, Anreize für die⠀Eigentümer*innen zu schaffen, unter Verweis auf die Rechtslage empört reagiert.⠀
Auf der anderen Seite möchte man es sich natürlich auch nicht mit der Wählerschaft verscherzen.⠀⠀⠀⠀
Das Ende der Geschichte:⠀Stillstand – das, was die CDU immer schon am besten konnte.⠀
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